Verband der Evangelischen Kirchengemeinden A.B. Hermannstadt, Hammersdorf und Schellenberg – Piata Huet 1, Sibiu

Taufe

Grundlegend:

Die Taufe ist ein Sakrament, das alle Christen miteinander verbindet, die grundlegende kirchliche Handlung, durch die die Getauften zu “Gliedern am Leib Christi” werden und ihre Zugehörigkeit zur Kirche begründen. Sie ist im Leben eines Menschen einmalig und unwiderruflich.

Rolle der Eltern und Paten:

In der Taufe eines Kindes machen sich Eltern, Paten und Angehörige ihr Vertrauen bewusst, dass dieses Kind auch ein Kind Gottes ist und im Glauben an Gott sein Leben führen darf. In der Gemeinschaft der Getauften vergewissern sie sich dieses Glaubens. Paten sollen bei der Taufe anwesend sein. Ebenso wie die Eltern geben sie das Versprechen ab, Verantwortung für die christliche Erziehung des Täuflings zu übernehmen. Darüber hinaus sind sie Zeugen der Taufe. Daher sollte mindestens ein/e Pate/in evangelischer Konfession sein; die weiteren sollten einer christlichen Kirche angehören – üblich sind 4-8 Paten.
Im Falle einer Erwachsenentaufe geht der Taufe eine christliche Unterweisung voraus. Dafür, sowie auch für Nottaufen, gilt eine gesonderte Ordnung.

Vorbereitung:

Dem Taufgottesdienst – vorzugsweise im Rahmen eines Hauptgottesdienstes, um zu verdeutlichen, dass das getaufte Kind in die christliche Gemeinde aufgenommen wird – geht ein Gespräch mit dem / der zuständigen Pfarrer/In voraus. Ein Termin kann per Anruf im Sekretariat gerne vereinbart werden.  Dadurch wird Eltern und Paten die Möglichkeit geboten, sich genau zu informieren über die Taufe überhaupt, oder betreffend die Gottesdienstordnung; die Besonderheiten der Taufhandlung (Lesungen, Gebete, Glaubensbekenntnis, Besprengung mit Wasser, Altargang, Segnung der Mutter usw.) können besprochen, eigene Vorschläge eingebracht werden – z.B. bei der Auswahl des Taufspruches; Altarschmuck oder Rolle der Taufkerze usw. Auch wird in diesem Rahmen eingeladen, das heranwachsende Kind in die Gemeinde hineinwachsen zu lassen durch den Besuch der Kindergottesdienste, der Sondergottesdienste (Tauferinnerungsgottesdienste, Gottesdienste für Groß und Klein) und Teilnahme an den kirchlichen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche.

Foto und Film

Wir bitten, für das Fotografieren während des Taufgottesdienstes eine Person zu bestimmen, die aus einer angemessenen Distanz und ohne Blitzlicht arbeitet. Gerne kann im Anschluss an den Gottesdienst noch ein Gruppenfoto mit der Tauffamilie gemacht werden. Wenn Sie die Taufe gerne filmen lassen wollen, so ist dies von einem festen Standort aus möglich; allerdings sollte sich dies auf eine Person beschränken. 

Gebühren 

fallen für die Taufen der Kinder unserer Gemeindeglieder keine an.
Eltern, die einer anderen Kirchengemeinde unserer Landeskirche angehören, bitten wir um einen Unkostenbeitrag in Höhe von 150 Lei. Darin enthalten sind die Kosten für den Küster.
Auswärtige Familien bitten wir um einen Beitrag von 100 Euro. Hierin enthalten sind bereits die Kosten für den Küster.
Selbstverständlich ist es möglich und erwünscht, dass auswärtige Eltern  ihren ortsansässigen Pfarrer (ggf. auch Organisten) zu der Taufe mitbringen. 

Notwendige Unterlagen :

  1. Taufscheine der Eltern (Kopie), wenn sie getauft sind – ein Elternteil muss evangelisch sein.
  2. Geburtsurkunde des Täuflings (Kopie)
  3. Für Eltern, die aus einer anderen Kirchengemeinde kommen, ist ein ‚Dimissoriale’ nötig, also ein Einverständnis der eigenen Kirchengemeinde, dass die Taufe in Hermannstadt stattfinden kann
  4. Die Taufpaten müssen keine Dokumente vorlegen.